Finanzierung von Dolmetschleistungen in Vorarlberg

 

 

  • Je nach Einsatzbereich werden Dolmetschkosten von verschiedenen Kostenträgern übernommen (z.B. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Sozialministeriumservice, Polizei, dem Gericht, AMS, Landeskrankenhäuser, Sozialversicherungsträger,...).   
     
  • Zur Abrechnung von Dolmetscheinsätzen ist ein schriftlicher Leistungsnachweis unbedingt erforderlich.
  • Seit 1.1.2016 muss in Österreich die Einhaltung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet sein. Darum sind öffentliche und private Veranstalter verpflichtet, frei zugänglicheVeranstaltungen barrierefrei zu gestalten. Es ist deren Pflicht, Dolmetscher*innen für ÖGS & Deutsch bzw. Schriftdolmetscher*innen oder entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen und zu finanzieren.

 


Storno-Regelung des Landes

  • Bei Absage eines Dolmetsch-Termins:
    * 2-7 Tage vor Stattfinden des Termins:   50 % der gebuchten Zeit
    * 0-1 Tage vor Stattfinden des Termins: 100 % der gebuchten Zeit (inklusive Fahrtzeit)
     

 

Dolmetscher*innen für Kurse, Seminare und Ausbildungen:

  • Wenn Sie für eine längere Zeit regelmäßig Dolmetscher*innen brauchen, dann bitte möglichst zwei Monate vorher die Dolmetschbestellung machen. Dauereinsätze brauchen eine besondere Bewilligung von den Kostenträgern.
  • Wichtig: Bevor Sie den Kurs, das Seminar oder die Ausbildung anfangen, BITTE auf die Kostenzusage der Dolmetschzentrale  warten.

Tipps für Gehörlose

Ein Gespräch mit Dolmetscher*innen für ÖGS & Deutsch ist Teamarbeit.

Seien Sie mutig und organisieren Sie mit dem/der Dolmetscher*in die Gesprächssituation so, dass es für alle optimal passt:

Verantwortung des Gehörlosen, Schwerhörigen 
Für einen Termin möglichst schnell eine/n Dolmetscher*in bestellen. Ansonsten kann es passieren, dass alle schon besetzt sind. 
Bei der Begrüßung des hörenden Gesprächspartners der dolmetschenden Person vorstellen. 
Gemeinsam den bestmöglichen Sitzplatz für beide ausmachen, sodass
  • sich beide gut sehen (nicht zu weit weg, nicht geblendet, nicht zu dunkel usw.)
  • für die dolmetschende Person die Akustik stimmt.
 
Wenn die Informationen des hörenden Gesprächspartners schwierig zu verstehen sind, selber so lange nachfragen, bis alles klar ist. 
Bei herausfordernden oder langen Terminen akzeptieren, wenn Dolmetscher*innen zwischendurch eine Pause wünschen. 

Wenn die Dolmetschsituation nicht zufriedenstellend war, dann sofort nach dem Termin miteinander darüber sprechen. Dann klappt es nächstes Mal besser.

Verantwortung der dolmetschenden Person

  • Bei Bedarf für einen Termin einen zweite dolmetschende Person als Doppelbesetzung bestellen.
  • Alles, was gesagt wird in guter Qualität dolmetschen (in Gebärdensprache und Deutsch)
  • Bei herausfordernden oder langen Terminen, eine Pause erbitten, damit eine  gute Dolmetschqualtität  erhalten bleibt.
  • Das Gleiche gilt auch für einen Termin mit einem/einer Schriftdolmetscher*in. Die technische Vorbereitung für die Dolmetschung kann zu Beginn aufwändiger sein und mehr Zeit in Anspruch nehmen.
 

Dolmetsch-Praktikanten (Gebärdensprach- und Schriftdolmetsch)

  • Praktikanten wollen in/aus Dolmetschsituationen lernen. Praktikanten haben gleiche Pflichten wie Dolmetscher*innen (z.B. Schweigepflicht).
  • Vor dem Termin werden Sie gefragt, ob ein Praktikant dabei sein darf. Sie dürfen diese Anfrage auch ablehnen. Das ist kein Problem.
  • Kommt ein Praktikant mit, dann ist ein/e erfahrene/r Dolmetscher*in immer dabei und trägt die Verantwortung für die Situation. Manche Praktikanten werden nur zuschauen. Manche Prakitikanten werden auch Teile des Gesprächs oder Vortrags dolmetschen/schriftdolmetschen.