Hinweisgeber*innen-Meldesystem nach dem HschG Whistleblowing-Meldung
Generell ist es uns ein großes Anliegen, ggf. auftretende Probleme und Unstimmigkeiten in erster Linie im direkten Kontakt mit unseren Partnern zu klären. Das Hinweisgeber*innen-Meldesystem dient der Meldung von Verstößen in nachstehendem Zusammenhang:
Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung bestimmter strafbarer Handlungen im Bereich der Korruption, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Umweltschutz, fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts, verbotene Intervention, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, etc.
Potentielle Verstöße im Sinne des "Whistleblowing-Gesetzes" müssen frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden, damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann. Wir sind daher unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner*innen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir das Hinweisgeber*innen-Meldesystem eingerichtet. So können Hinweise jederzeit vertraulich und auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur Whistleblowing-Meldung