< Hörbehinderung sichtbar machen
02.08.2021 07:37 Alter: 3 yrs

Schriftdolmetsch

Schriftdolmetscher*innen übertragen das gesprochene Wort mit Hilfe eines Laptops in Schriftform, um eine barrierefreie Teilnahme hörbeeinträchtigter Menschen zu ermöglichen.


Schriftdolmetsch

Somit kann dem Inhalt im Unterricht, in Vorträgen,
Arztgesprächen, bei Besprechungen usw. durch Mitlesen problemlos gefolgt werden.
Der Text kann entweder auf einen Bildschirm, ein Tablet oder sogar auf eine Leinwand übertragen werden.

Schriftdolmetsch gehört zur Art des Simultandolmetschens. Um den Sprachinhalt möglichst
zeitgleich wiederzugeben, kommen Kürzelsysteme zum Einsatz.
Zusätzlich erfordert diese Tätigkeit ein hohes Maß an Konzentration, eine schnelle Auffassungsgabe
und ausgezeichnete Deutschkenntnisse.

Schriftdolmetscher*innen arbeiten nach einer streng geregelten Berufs- und Ehrenordnung.
Unter anderem sind sie neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht
bleibt auch nach Beendigung des Auftrages bestehen.

Im Unterschied zum Gebärdensprachdolmetschen richtet sich das Angebot des Schriftdolmetschens
primär an schwerhörige oder spätertaubte Menschen, die der Schriftsprache gut folgen können bzw.
die Gebärdensprache nicht oder nur sehr eingeschränkt beherrschen.
Das Mitlesen des Sprachtestes bedeutet für die betroffenen Personen eine wesentliche Erleichterung
und bietet Sicherheit in Bezug auf vollinhaltliches Verständnis.

Auch wenn Räume barrierefrei ausgestattet sind (z.B. Induktionsanlage) oder eine FM-Anlage
verwendet wird, erfordert das Hören eine hohe Konzentrationsleistung. Das zusätzliche Schriftbild
ist eine gute Unterstützung für ein stressfreies Verstehen, da die Inhalte im "Zwei-Sinne-Prinzip" besser
aufgenommen werden können.

Im "Ländle" stehen drei Schriftdolmetscherinnen zur Verfügung:

  • Elisabeth Zlimnig
  • Monika Grabher
  • Andrea Jonach

Wie kann ich eine Schriftdolmetscherin bestellen?

  • Kontaktaufnahme mit der Vorarlberger Dolmetschzentrale am
    Landeszentrum für Hörgeschädigte
    SMS: +43 664 461 09 53 oder
    E-Mail: verwaltung@lzh.at
     
  • Download des Bestellformulars unter der Rubrik "Dolmetsch" auf der
    Homepage unter: www.lzh.at und Übermittlung an verwaltung(a)lzh.at oder
    einfach direkt das Online-Formular ausfüllen.

Die Kosten für das Schriftdolmetschen werden je nach Einsatz größtenteils
vom Land Vorarlberg oder vom Sozialministeriumservice übernommen.

Wir freuen uns, dass wir zur Barrierefreiheit für hörgeschädigte Menschen
und somit zu erfolgreicher Inklusion unseren Beitrag leisten dürfen.

 

Bericht:
Monika Hans, Leitung Dolmetschzentrale